AGB


Betriebsreglement

1. Einleitung

Liebe Leserin / Lieber Leser

In diesem Betriebsreglement finden Sie umfassende Informationen über die Kindertagesstätte Mondo Magico. Es orientiert Sie über die Grundsätze, Ziele, Aufnahmebedingungen, Finanzen und noch weitere Punkte der Kindertagesstätte.


2. Gründung der Kindertagesstätte

Per Ende Juli 2009 wurde die grösste Kindertagesstätte des Kantons Luzern geschlossen. Aufgrund der grossen Nachfrage und der Besorgnis der Eltern hat Frau Rosetta De Luca, zusammen mit vier Fachmitarbeiterinnen, ein neues Konzept ausgearbeitet. Das neue Konzept wurde gutgeheissen und die Stadt Luzern per 17. März 2010 die Betriebsbewilligung.


3. Zielgruppe

Die Kindertagesstätte Mondo Magico nimmt Kinder ab 4 Monate bis zum Kindergarteneintritt auf. Die Kindertagesstätte steht allen Kindern, unabhängig von Herkunft, Konfession, Nationalität und Einkommensverhältnissen, offen.


4. Betreuungsangebot

Die Kindertagesstätte Mondo Magico bietet folgende Betreuungsarten an:

• Ganztagesbetreuung (min. 2 ganze Tage pro Woche)
• Halbtagesbetreuung (min. 2 halbe Tage pro Woche)
• Stundenbetreuung (nach Absprache)
• Mittagstisch und Schulferienbetreuung (für Kindergarten- und Schulkinder)


5. Sprachförderung

Für die 3- bis 5-jährigen Kinder wird an drei bis fünf Nachmittagen pro Woche eine Sprachförderung angeboten. Ziel dieses Angebotes ist es, ein sinnvolles und ganzheitliches Förderangebot für die Kinder zu entwickeln, damit der spätere Schulerfolg von sozial benachteiligten Kindern verbessert werden kann. In den Sprachunterricht erleben die Kinder eine intensive Sprachförderung auf spielerische Art und Weise.


6. Sinn und Zweck

Der Sinn und Zweck von dieser Kindertagesstätte ist es, Kinder ganz-, halbtages- oder stundenweise zu betreuen, damit die Eltern in Ruhe ihren Beschäftigungen nachgehen können, in dem Wissen, dass ihre Kinder während ihrer Abwesenheit kompetent und liebevoll betreut werden. Während der ausserfamiliären Betreuungszeiten werden die Kinder in verschiedenen Bereichen gefördert (Selbst-, Sozial- und Sachkompetenz). Weitere Förderung erfahren die Kinder durch gemeinsame Aktivitäten wie Basteln, Malen, Singen, Spaziergänge, Bilderbücher betrachten und noch vieles mehr. Wichtig ist vor allem für die fremdsprachigen Kinder die Vermittlung der deutschen Sprache. Den Kindern wird spielerisch durch Erzählungen, Singen, Verse und Reime, usw. Grundwissen über die deutsche Sprache vermittelt.


7. Ziele / Grundsätze

Die Kindertagesstätte Mondo Magico hat zum Ziel, den Kindern einen Rahmen zu bieten, in dem sie sich ihren Bedürfnissen entsprechend entfalten und entwickeln können.


8. Betriebsbewilligung

Die Kindertagesstätte Mondo Magico verfügt über eine Betriebsbewilligung der Stadt Luzern.


9. Trägerschaft und Leitung

Die Trägerschaft der Kindertagesstätte Mondo Magico ist ein Verein (mit gleichem Namen) im Sinne des Schweizerischen Zivilgesetzbuches mit Sitz Luzern. Der Verein ist politisch unabhängig, konfessionell neutral und nicht gewinnorientiert. Eltern, deren Kinder in der Kindertagesstätte Mondo Magico betreut werden, werden automatisch Mitglieder des Vereines. Die jährliche Mitgliedschaft beträgt Fr. 100.--.
Die Kindertagesstätte wird von einer diplomierten Kauffrau (Administration und Gesamtorganisation) und einer Lehrerin (Leitung des pädagogischen Bereichs) geführt. Die administrative und die pädagogische Arbeit der Kindertagesstätte unterliegen der Aufsicht des Vorstandes.


10. Personal

Neben der Leiterin arbeiten noch folgende Personen in der Kindertagesstätte:

• 1 dipl. Kindergärtnerin
(sie ist auch Stellvertreterin während Abwesenheiten der administrativen Leiterin)
• 2 dipl. Kleinkinderzieherin
• 3 dipl. Kinderpflegerin
• 1 ausgebildete Kinderbetreuerin
• 2 Praktikantinnen Juweso Sozialjahr
• 2 Praktikantinnen
• 1 Koch/Köchin
• 1 Springerin


11. Öffnungszeiten

Die Kindertagesstätte Mondo Magico ist von Montag bis Freitag von 06.00 bis 18.00 Uhr geöffnet.An allen gesetzlichen Feiertagen ist die Tagesstätte geschlossen (siehe sep. Ferien- und Feiertagsplan).


12. Bring-/Abholzeiten

Zwischen 06.00 und 07.30 Uhr müssen die Kinder in den Schlafraum begleitet werden. Alle anderen Kinder müssen morgens bis spätestens 09.00 Uhr in der Kindertagesstätte eintreffen (mit Frühstück bis 08.15 Uhr), mittags ist die Bring- und Abholzeit zwischen 12.15 und 13.00 Uhr und nachmittags ist die Abholzeit zwischen 15.30 und 18.00 Uhr. Während dem Schlafen am Nachmittag dürfen die Kinder weder gebracht noch abgeholt werden. Wir bitten Sie, sich an diese Zeiten strikt zu halten.


13. Tagesablauf

06.00 – 07.30 Ankunft der Kinder im Schlafraum
07.30 – 08.30 Ankunft der Kinder im Gruppenraum / freies Spielen
08.30 – 09.00 Frühstück
09.00 – 11.30 Aktivitäten und Beschäftigungsangebote (drinnen und draussen)
11.30 – 12.15 Mittagessen
12.15 – 13.00 1. Möglichkeit zum Abholen der Kinder / Zähne putzen / freies Spielen
13.00 – 15.30 Sprachförderung für die Grösseren / Mittagsschlaf für die Kleineren
15.30 – 16.00 Z’vieri
15.30 – 18.00 Abholen der Kinder / freies Spielen (drinnen und draussen)


14. Räumlichkeiten

Die Kindertagesstätte Mondo Magico bietet kindgerecht eingerichtete Räume zum Spielen, Basteln, Essen und Schlafen. Neben den üblichen Nebenräumen (Küche, WC, Büro, Stauräume, etc.) stehen den Kindern ca. 500 Quadratmeter zur Verfügung. Für die Kinder unter 2 Jahre steht ein separater Ruheraum zur Verfügung.


15. Anzahl Kinder

Die Kindertagesstätte Mondo Magico verfügt über 40 Plätze. Es werden vier Kindergruppen gebildet. In jeder Gruppe sind eine ausgebildete Erzieherin und eine Praktikantin anwesend. In der Sprachförderung am Nachmittag sind es höchstens 10 Kinder. Der Unterricht der Kindergruppe „Sprachförderung“ wird von einer Fachperson erteilt, welche eine spezielle Weiterbildung für Sprachförderung absolivert hat.


16. Aufnahmebedingungen

Die Kindertagesstätte Mondo Magico betreut Kinder zwischen 4 Monate bis zum Kindergarteneintritt. Es wird auf eine ausgewogene Altersmischung geachtet.


17. Anmeldung

Die Anmeldung hat mit dem ausgefüllten und unterzeichneten Anmeldeformular an die Kitaleitung zu erfolgen. Vor Eintritt wird ein Vertrag abgeschlossen.


18. Eingewöhnungszeit

Das Kind benötigt eine gewisse Zeit, bis es sich an die Abwesenheit der Eltern gewöhnt hat und bis ihm alle Personen und die neue Umgebung vertraut sind. Die Eingewöhnungszeit ist für das Kind, die Eltern und das Personal ausserordentlich wichtig. Die Eltern sollen sich genügend Zeit nehmen, ihr Kind bei diesem ersten Ablösungsprozess zu begleiten. Wir empfehlen, bei Beginn des Krippenaufenthaltes, während der ersten Woche höchstens eine Halbtagesbetreuung. Während der Eingewöhnungszeit müssen die Eltern in der Kindertagesstätte anwesend oder telefonisch immer erreichbar sein.


19. Verpflegung

Das Frühstück, das Mittagessen und das Z’vieri wird von der Kindertagesstätte bereitgestellt. Dabei legen wir Wert auf eine gesunde, ausgewogene und kindgerechte Ernährung. Zu jeder Mahlzeit werden saisongerechte Früchte und Gemüse serviert. Es wird jeweils ein wöchentlicher Menüplan erstellt. Ist ein Kind auf Lebensmittel allergisch, muss die Kitaleitung dringend informiert werden. Die Pulvermilch für Babys muss von den Eltern selber mitgebracht werden.


20. Geburtstage

Für die Kinder sind Geburtstagsfeste einmalige Erlebnisse. Auch wir feiern im kleineren Rahmen die Geburtstage der Kinder. Sie dürfen, falls Sie möchten, einen Kuchen oder etwas Kleineres mitnehmen.


21. Kleidung, eigene Spielsache, Esswaren

Die Kinder sollen der Witterung angepasste, bequeme Kleider tragen. Eigene Ersatzkleider sollen stets in der Kinderkrippe zur Verfügung stehen, wie auch Hausschuhe, Gummistiefel, Regenschutz, Windeln und Feuchttücher. Alles was gebracht wird, bitte mit dem Namen des Kindes beschriften, um Verwechslungen zu vermeiden.


22. Windeln und Feuchttücher

Die Eltern sind verpflichtet, für ihr Kind Windeln und Feuchttücher nach Bedarf in der Kindertagesstätte abzugeben. Auch hier muss alles mit dem Namen des Kindes beschriftet werden (inkl. Schoppenflaschen, Schnuller etc.).


23. Krankheit, Unfall, Absenzen

Bei Krankheit oder Unfall kann das Kind nicht in die Kindertagesstätte gebracht werden. Ansteckende Krankheiten in der Familie müssen sofort gemeldet werden. Erkrankt ein Kind in der Kindertagesstätte, werden die Eltern telefonisch informiert. Im Notfall wird der Kinderarzt des Kindes, ein Vertrauensarzt in der Nähe oder direkt das Spital kontaktiert. Bei Allergien und andere Empfindlichkeiten muss das Personal beim Eintrittsgespräch schriftlich informiert werden.


24. Versicherung und Haftung

Die Eltern benötigen eine Privathaftpflichtversicherung und sind für die Kranken- und Unfallversicherung ihres Kindes verantwortlich.


25. Haftpflichtversicherung

Die Kindertagesstätte Mondo Magico verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung.


26. Tarife

Beim Eintritt und mit Beginn jedes neuen Schuljahres wird eine Einschreibegebühr von Fr. 50.— erhoben. Die Tarife werden in einer Monats- und Tagespauschale abgerechnet. Das heisst, die Eltern bezahlen den für ihr Kind gemäss Vertrag reservierten Platz, auch wenn sie ihn nicht immer benutzen. Da der Platz für dieses Kind reserviert ist und vor Ablauf der Kündigung an kein anderes Kind während seiner Abwesenheit weitergegeben werden kann, werden somit die Kosten für die Betreuungspersonen, die anwesend sein müssen, abgesichert. Geschwister erhalten einen Rabatt von 20 %. Der Rabatt wird aufgehoben, sobald nur noch eines der Geschwister die Kindertagesstätte besucht. Während der Betriebsweihnachtsferien sind die monatlichen Betreuungskosten voll zu entrichten. In den Monaten Juli und August werden die effektiven Betreuungstage mit Anwendung der Tagespauschale in Rechnung gestellt.

27. Zahlungsregelungen

Es wird für jedes Kind, das vollzeitlich die Kindertagesstätte besucht, eine definitive Monatspauschale festgelegt. Für die Kinder, die teilzeitlich die Kindertagesstätte besuchen, werden die Tages- und Stundenpauschale für die Kalkulation der Betreuungskosten angewendet. Die Betreuungskosten sind bis spätestens am 6. Kalendertag des jeweiligen Betreuungsmonats im Voraus zu bezahlen. Für jede Zahlungserinnerung werden zusätzlich Fr. 30.— in Rechnung gestellt.


28. Kündigung

Der Betreuungsplatz kann mit einer Kündigungsfrist von einem Monat auf Ende jedes Kalendermonats gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Auch wenn ein Kind die Kindertagesstätte nicht mehr besucht, sind die Eltern verpflichtet, während der Zeit der Kündigungsfrist (1 Monat) für die Betreuungskosten aufzukommen.


29. Ferien / Feiertage

Die Kitaleitung erstellt anfangs Schuljahr einen Betriebsferienplan inkl. der kantonalen Feiertage.
Die Kindertagesstätte bleibt im Sommer vier Wochen geschlossen. Zwischen Weihnachten und Neujahr bleibt die Kindertagesstätte ebenfalls geschlossen.


30. Anregungen

Für Anliegen und Anregungen ist die Kita-Leitung oder deren Stellvertretung zuständig.


31. Hygiene und Sicherheit

Der Betrieb verpflichtet sich, alle Tätigkeitsbereiche sauber zu halten. Die gesetzlichen Anforderungen an die Hygiene werden respektiert. Tägliche Reinigung und Lüftung der Räumlichkeiten ist selbstverständlich.Die gesetzlichen Bau- und Brandschutzbestimmungen werden erfüllt. Das Zähneputzen und Händewaschen vor und nach dem Mittagessen wird zum Ritual.


32. Finanzen

Finanziert wird die Kindertagesstätte vor allem durch die Eltern, die uns ihre Kinder zur Betreuung anvertrauen. Auf Mitgliederbeiträge, Spenden und Sponsoren sind wir weiterhin angewiesen.


33. Schlusswort

Die Leitung und das gesamte Personal freuen sich darauf, Ihrem Kind eine familiäre und liebevolle Kinderbetreuung zu geben. Wir danken Ihnen im Voraus bestens für Ihr Vertrauen.

Mit freundlichen Grüssen

Kindertagesstätte
Mondo Magico

Die Direktion



Das Betriebsreglement tritt ab 24. August 2009 in Kraft.